Falls die Wäsche nicht getumblert werde, könne sie (auch Bettwäsche) auf einen aufklappbaren Wäscheständer gehängt werden, was keine Überkopfarbeit erfordere. Zudem könne der Ehemann die Versicherte bei der Arbeit unterstützen. Diesbezüglich wurde im Abklärungsbericht somit zu Recht keine Einschränkung angenommen.