kaufsmöglichkeiten befinden sich nur unweit von der Wohnung entfernt (vgl. www.google.ch/maps). Bei den Arbeiten, bei welchen die Versicherte jeweils auf die Arbeit von Dritten angewiesen ist, wie bei der Jahresreinigung der Küche, der Wochenkehr sowie der saisonalen Reinigung der Wohnung, wurde jeweils eine 90-100%-ige Einschränkung angerechnet, was nicht zu beanstanden ist und von der Versicherten auch nicht beanstandet wird.