7.1 Die Versicherte macht sodann geltend, dass die Haushaltsabklärung nicht überzeuge. Die Krankheitsbilder der Versicherten und ihres Ehemannes würden sich weitgehend optimal ergänzen. Die Versicherte könne praktisch keine körperliche Arbeit mehr ausführen, während der Ehemann nahezu vollständig erblindet sei. So könnten die Ehepartner die Hausarbeit nicht alleine, sondern nur noch zu zweit verrichten. Deshalb sei, wenn nicht von einer Einschränkung von 100%, zumindest von einer solchen von 50% auszugehen. Zudem sei die Arbeitsweise extrem zeitintensiv.