6.2 Aus den Akten ergibt sich, dass die Versicherte nach sechs Jahren Primarund drei Jahren Realschule von 1972 bis 1975 eine Ausbildung als Familienhelferin absolvierte (IV-act. 1-5/9 und 27-2/10). Anschliessend arbeitete sie jeweils einige Jahre an verschiedenen Orten, u.a. in einer Metzgerei, in einer Bäckerei, in C.________ (Einkaufsgeschäft) oder als Hausfrau, wobei sich das jeweilige Pensum aus den Akten nicht ergibt und die jeweiligen Jahre gemäss Akten unterschiedlich (oder gar nicht) wiedergegeben wurden (IV-act. 164-52/145). Immerhin hielt sie in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 25. Oktober 2017 fest, dass es sich dabei nur um Teilpensen handelte.