Eingliederungsmassnahmen (selbst wenn die von der Rechtsprechung stipulierten besonderen Voraussetzungen hinsichtlich der Eingliederungsmassnahmen mit der Überschreitung des 55. Altersjahrs gegeben sind, vgl. Bundesgerichtsurteil 9C_228/2010 vom 26.4.2011 Erw. 3, in: SVR 2011 IV Nr. 73 S. 220). 6. Soweit die Versicherte geltend macht, dass sie neu im Gesundheitsfall zu 100% arbeiten würde, kann diesem Einwand nicht gefolgt werden (siehe sogleich).