Anzufügen ist sodann, dass im Hinblick auf einen Eingliederungsversuch bei AD.________ (Sozialfirma) im November 2015 ein Vorstellungsgespräch für ein 6-monatiges Arbeitstraining (im nicht geschützten Rahmen) erfolgte. Nach dem Vorstellungsgespräch äusserte die Versicherte, dass sie den Einsatz gerne machen würde, ihre Schmerzen das jedoch nicht zulassen würden (bereits vorgängig äusserte sich die Versicherte gegenüber dem Job Coach, dass sie sich keine Arbeit vorzustellen vermöge, die angepasst sein könnte). Daraufhin wurde die Arbeitsvermittlung abgeschlossen (vgl. vorstehende Erw. 3.3). Nachdem die Versicherte keinen Eingliederungswillen zeigte, erübrigt sich die Vornahme weiterer