Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Pflegeassistentin ist der Versicherten unbestritten nicht mehr zumutbar. Allerdings ist es der Versicherten (auch in ihrem Alter) weiterhin zumutbar, sich in eine von ihrer bisherigen Tätigkeit abweichende Arbeit einzuarbeiten und eine solche auszuüben. Dabei kommt ihr zugute, dass sie bisher verschiedene Tätigkeiten ausgeübt hat.