von Lasten, Kniebeugung und Kauern besteht. Zudem besteht eine Einschränkung für längeres Gehen von über 1'000 Metern. Die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit für vollständig adaptierte, leichte bis leichteste körperliche Arbeit beruht sodann auf einem vermehrten Pausenbedarf zur Vermeidung einer Exazerbation der Beschwerden an HWS, LWS, ISG, Hüfte, Knien und Füssen. Gemäss den Ausführungen im ZZ-Gutachten kann der medizinisch-theo-retischen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von 25% auch aus Sicht EFL zugestimmt werden, unter der Voraussetzung einer vollständig angepassten Tätigkeit ohne grössere Belastungen.