Im ZZ-Gutachten wurde dazu (zur Gesundheitsschädigung in der Gesamtbeurteilung) insbesondere festgehalten, dass im März 2013 nach einem Sturz vom Nacken über die linke Schulter in den Arm hinein ausstrahlende Schmerzen aufgetreten seien. Die MRI-Untersuchung vom 19. März 2013 habe eine links paramediane, nach foraminal reichende Diskushernie auf Höhe C5/C6 mit Tangierung der Nervenwurzel C6 gezeigt, weswegen am 14. April 2013 eine mikrotechnische vordere Diskektomie sowie Implantation einer Osteon-ACDG5-Prothese durchgeführt worden sei. Aktuell klage die Versicherte weiterhin über Beschwerden im Bereich der HWS.