Bereits bei dieser Sachlage bestehen zumindest Anhaltspunkte für eine rentenrelevante Verbesserung des Gesundheitszustands bzw. immerhin für veränderte Auswirkungen der bestehenden Beschwerden auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten durch eine Verbesserung der Beweglichkeit sowie Schmerzreduktion. Die überwiegende Anzahl der aktenkundigen medizinischen Fachpersonen gehen nach der zweiten Operation im Januar 2010, nach welcher sich die Beschwerden der Versicherten gemäss Aktenlage anders präsentierten, nicht mehr von der bisherigen (zur Rentenzusprache führenden) vollumfänglichen Arbeitsunfähigkeit, sondern von einer teilweisen Arbeitsfähigkeit aus.