39-1/3). Eine rentenrelevante Verschlechterung des Gesundheitszustands vermochte die Versicherte jedoch (gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 24. August 2010) nicht glaubhaft darzulegen (IV-act. 49-1/2). Im August 2010 wurde bei der zweiten postoperativen Kontrolle ein stabiler stationärer Verlauf beschrieben, mit nur noch wenig Verbesserung seit der Voruntersuchung im Februar 2010. Die Restbeschwerden würden weiterhin 70-80% betragen, wobei sich die Versicherte besser bewegen insbesondere besser aufstehen könne nach