4.3.2 Im konkreten Fall ergibt sich aus den Akten, dass bei der Versicherten im Juli 2008 (und somit vor Erlass der ursprünglichen Rentenverfügung) wegen des tief lumbalen bis lumbosakralen Schmerzsyndroms mit multietagerer Degeneration L3-5 eine mikrotechnische dekompressive Foraminotomie, eine transforaminale intervertebrale Cage-Fusion und eine transkutan-transpedikuläre Verschraubung mittels Sextant in L3/4 und L4/5 durchgeführt wurden.