Dies zeige ebenfalls keine statischen, sondern sich verändernde Verhältnisse zum Gesundheitszustand der Versicherten. Es sei nicht bloss von einer anderen Beurteilung desselben Sachverhalts auszugehen, sondern von einem eigentlichen Revisionsgrund wegen tatsächlicher Zustandsverbesserung und Verbesserung der Arbeitsfähigkeit. Dass es sich dabei nicht nur um eine Neubeurteilung oder Andersbewertung derselben Umstände handle, gehe auch daraus hervor, dass sich die Versicherte zwischen Januar und September 2017 weiteren Operationen unterzogen habe. Faktisch zeuge auch dies von sich ständig verändernder Ausgangslage.