3.7 Mit Stellungnahme vom 11. April 2017 erachtete RAD-Arzt AE.________ (Facharzt Allgemeine Innere Medizin) das ZZ-Gutachten als nachvollziehbar (IVact. 167-6/7). Des Weiteren verneinte er die Fahreignung. Zudem hielt er fest, dass die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im ZZ-Gutachten seit Januar 2010 Gültigkeit habe.