Auch besteht eine Einschränkung für längeres Gehen von über 1'000 Metern. Die Einschränkung 14 der Arbeitsfähigkeit für vollständig adaptierte, leichte bis leichteste körperliche Arbeit beruht auf einem vermehrten Pausenbedarf zur Vermeidung von Exazerbation der Beschwerden an HWS, LWS, ISG, Hüfte, Knien und Füssen. Der medizinisch-theoretischen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von 25% kann auch aus Sicht EFL zugestimmt werden, dies unter der Voraussetzung einer vollständig „angepassten Tätigkeit" ohne grösseren Belastungen.