Stehen und Gehen, Tragen von Lasten über 5 kg (Heben von Gewichten vom Boden bis Taillenhöhe von 2,5 kg) und Arbeiten in Zwangspositionen, Arbeiten über Kopf, Arbeiten mit vorgehaltenen Armen, Arbeiten in vornübergebeugter Haltung, Stossen und Ziehen von Lasten, Kniebeugung, Kauern. Auch besteht eine Einschränkung für längeres Gehen von über 1'000 Metern.