Aus allgemeininternistischer, neurologischer, neuropsychologischer und psychiatrischer Sicht besteht aufgrund der erhobenen Befunde in der bisherigen Tätigkeit keine Arbeitsunfähigkeit. Gesamtmedizinisch besteht somit auf Grund des orthopädischen Gutachtens in der bisherigen Tätigkeit 0% Arbeitsfähigkeit. C Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit oder Verweistätigkeit Aus orthopädischer Sicht ist die Explorandin in einer angepassten oder Verweistätigkeit 25% arbeitsfähig. Für eine leichte körperliche Tätigkeit, vollständig adaptiert mit höhenverstellbarem Sitz, Stehstühlen, besteht ebenfalls eine Einschränkung für längeres Sitzen, vornüber geneigtes Sitzen, Stehen an Ort,