Aus orthopädischer Sicht ist die Explorandin in der bisherigen Tätigkeit als Pflegeassistentin 100% arbeitsunfähig. Zur gleichen Meinung kommt man auch bei der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit. Die bisherige Tätigkeit als Pflegeassistentin im Altersheim ist nicht mehr zumutbar, da die Anforderungen zu hoch sind, Gehen, Stehen, Sitzen und keine Toleranz für Gewichtsbelastungen besteht. Aus allgemeininternistischer, neurologischer, neuropsychologischer und psychiatrischer Sicht besteht aufgrund der erhobenen Befunde in der bisherigen Tätigkeit keine Arbeitsunfähigkeit.