Aus neuropsychologischer Sicht besteht zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls keine neuropsychologisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Ob eine solche zu einem früheren Zeitpunkt vorlag, kann aufgrund der aktenanamnestischen Vorbefunde nicht beurteilt werden. Aus psychiatrischer Sicht bestand bisher ebenfalls keine Arbeitsunfähigkeit. Gesamtmedizinisch besteht auf Grund des orthopädischen Gutachtens seit anfangs 2010 in der bisherigen Tätigkeit 100% und in einer Verweistätigkeit 75% Arbeitsunfähigkeit. B Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit Aus orthopädischer Sicht ist die Explorandin in der bisherigen Tätigkeit als Pflegeassistentin 100% arbeitsunfähig.