Im Gegensatz zu diesem Gutachten, wo in einer angepassten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 5 Stunden pro Tag mit zusätzlich 1 Stunde Entlastungspause, verteilt über die 5 Stunden, angegeben wird, beträgt diese aus Sicht der aktuellen orthopädischen Begutachtung lediglich 25%. Die tiefere Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit wird damit begründet, dass im Gutachten der O.________(Gutachterstelle) lediglich das Wirbelsäulenleiden, jedoch nicht die Einschränkungen durch Beschwerden von Seiten der HWS, der ISGs, Hüfte, der Kniegelenke und der Füsse berücksichtigt wurden.