Die Beschwerde des Rechtsanwaltes gegen diesen Entscheid wird vom Verwaltungsgericht am 12.11.2014 insoweit teilweise gutgeheissen, als die Sache im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zur Vornahme von zusätzlichen Abklärungen und neuem Entscheid zurückgewiesen wird. Aus orthopädischer Sicht ist die Explorandin seit 01/2010 in der bisherigen Tätigkeit als Pflegefachfrau 100% arbeitsunfähig. Dies entspricht auch der Meinung der Gutachter vom O.________ (Gutachterstelle), vom 12.11.2012.