Aus psychiatrischer Sicht ist eine Angabe über die Wahrscheinlichkeit der diagnostischen Zuordnung der nicht arbeitsfähigkeitsrelevanten Diagnosen nicht erforderlich. (…) III. Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gemäss Konsensus A Beginn und Verlauf der medizinisch begründbaren Arbeitsunfähigkeit Aktenanamnestisch besteht bei der Explorandin seit dem 02.10.2007 Arbeitsunfähigkeit. Gemäss IV-Verfügung (Vorbescheid) vom 19.08.2009 erhält die Explorandin ab 01.10.2008 bei einem IV-Grad von 65% eine ¾-IV-Rente.