3.3 In der Folge gewährte die IV-Stelle der Versicherten mit Mitteilung vom 2. September 2015 Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche durch die Arbeitsvermittlung der IV-Stelle, nachdem der Hausarzt für eine wechselbelastende Tätigkeit ein Arbeitspensum von drei bis vier Stunden pro Tag attestierte (IV-act. 137-1/2). Die Arbeitsvermittlung erfolgte durch die IV-Stelle Luzern (IVact. 142-1/4). Am 27. Oktober 2015 erfolgte das Erstgespräch mit dem Job Coach. Nach dessen Einschätzung habe die Versicherte kein Eingliederungspotential, weil sie sich sehr schmerzgeplagt präsentierte, was einem Arbeitgeber