Die bisherige Tätigkeit sei der Versicherten nicht mehr zumutbar. Allerdings seien der Versicherten andere wechselbelastende Tätigkeiten mit reduzierter Arbeitszeit, ca. drei bis vier Stunden pro Tag (mit voller Leistungsfähigkeit in diesem zeitlichen Umfang), zumutbar. Die Versicherte übe seit langer Zeit keine Erwerbstätigkeit mehr aus, sei dekonditioniert, habe ihr Leiden schlecht im Griff und versuche immer wieder, ihre Situation mit Radikalkuren zu verbessern. Die Resultate seien bisher unbefriedigend bis die Gesamtsituation immer mehr verschlechternd (IV-act. 129-7/50).