4. Im Lichte all dieser Aspekte und konkreten Umstände rechtfertigt es sich, die Sache zur Vornahme ergänzender Abklärungen und anschliessender Gewährung des rechtlichen Gehörs an die Vorinstanz zurückzuweisen. Bei diesen Zusatzabklärungen wird es zum einen darum gehen, eine aktuelle Beurteilung des Bewegungsapparates der Versicherten mit entsprechender Arbeitsfähigkeitsbeurteilung für zumutbare Verweistätigkeiten vorzunehmen (wobei auch noch eine Auseinandersetzung mit der unterschiedlichen Einschätzung des RAD-Arztes Dr.med. E.________ und der O-Gutachter geboten sein wird). Zum andern wird es auch erforderlich sein, zum psychiatrischen Konsil des RAD-Arztes Dr.med.