(…) Aus psychiatrischer Sicht kann deshalb nicht auf die Beurteilung des O.________(Gutachterstelle) abgestellt werden, und dessen Einschätzung ist unter diesen Gesichtspunkten stark zu relativieren. Da keine Schmerzausweitung vorliegt, und da die V. ihre Leistungen in sorgfältiger, angemessener Weise den bestehenden körperlichen Limitierungen anpasst, liegt die AF in angepasster Tätigkeit deutlich tiefer als die im O.________(Gutachterstelle) angegebenen 50%, nämlich bei den 25%, welche Dr. E.________ 11/11 angegeben hat. (…)