Hinsichtlich einer angepassten Tätigkeit führten die Gutachter u.a. aus: Aus rein rheumatologisch-orthopädischer-funktioneller Sicht ist für eine leichte, wechselbelastende, rückenadaptierte Tätigkeit aufgrund der aktuellen Anamnese, der aktuellen Klinik, der aktuellen (auch funktionellen) Beobachtungen (die, wie in Punkt 4 Abschnitt Beurteilung dargelegt, von denjenigen des Rad-Arztes der IV z.Teil divergieren), angesichts einer anatomischstrukturell korrekten Re-Spondylodese, d.h. ohne dass Fehlpositionen von Schrauben usw. zu erkennen wären, eine Restfunktionsfähigkeit für eine