Vertrauensärztin SBV/ zertif. med. Gutachterin SIM) unterzeichnet worden ist, wurde festgehalten, dass die angestammte Tätigkeit funktionell aufgrund einer aus rheumatologisch-orthopädisch nachvollziehbaren Minderbelastbarkeit einer Wirbelsäule nach 2 Rückenoperationen für mittelschwere bis schwere Gewichtsbelastungen nicht mehr zumutbar sei (IV-act. 81-38/48). Hinsichtlich einer angepassten Tätigkeit führten die Gutachter u.a. aus: