3.4 Daraufhin beabsichtigte die IV-Stelle, mit Vorbescheid vom 23. Mai 2012 die bisherige Dreiviertelsrente auf eine Viertelsrente herabzusetzen (IV-act. 68). Nachdem die Versicherte dagegen Einwände erhoben hatte (IV-act. 70), veranlasste die IV-Stelle eine ergänzende medizinische Abklärung und Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit durch eine spezialisierte Einrichtung (O.________ (Gutachterstelle)). In dem am 12. November 2012 erstatteten Gutachten, welches von PD Dr.med. J.________ (FMH Physikalische Medizin und Rehabilitation/ Rheumatologie, zertif. med. Gutachter SIM) und von Dr.med. K.________ (FMH Physikalische Medizin und Rehabilitation/ Vertrauensärztin SBV/ zertif.