3.3.2 Diese vorerwähnte Beurteilung relativierte der gleiche RAD-Arzt am 26. Januar 2012 mit dem Vermerk "Offensichtlich ist die Versicherte körperlich zu deutlich mehr Funktionalität in der Lage, als sich in der RAD-Untersuchung objektivieren liess" (vgl. IV-act. 64-1/2). Aus welchen Gründen dieser RAD-Arzt seine Einschätzung relativierte, wurde in dieser kurzen Stellungnahme nicht thematisiert, indes liegt nach den konkreten Umständen der Schluss nahe, dass der RAD-Arzt von den BVM-Unterlagen Kenntnis erhalten hatte.