Eine ähnliche Information ging bei der IV-Stelle am 26. Januar 2011 per Telefon ein, wobei die anrufende Person der Vorinstanz noch Filmsequenzen auf DVD (vom 26. Januar 2011) einreichte. (…) 3.2 In der Folge veranlasste die Vorinstanz zunächst am 1. Februar 2011 eine neue Haushaltabklärung, welche zum Ergebnis hatte, dass sich die Einschränkungen im Haushalt im Vergleich zur letzten Haushaltabklärung vom 27. Juli 2009 nicht verändert hätten (IV-act. 59-9/10). Sodann führte die Abklärungsperson unter Verweis auf die BVM-Akten explizit aus, dass kein Missbrauch von Versicherungsleistungen vorliege. Die Aussagen der Versicherten seien glaubhaft und nachvollziehbar.