34/35). Die damalige Zusprechung einer Dreiviertelsrente beruhte im Wesentlichen darauf,  dass die gemischte Methode anzuwenden war (60% Erwerbstätigkeit/ 40% Haushaltanteil),  dass der RAD-Arzt Dr.med. G.________ die Versicherte nach Würdigung der medizinischen Aktenlage am 13. Juli 2009 weder in der angestammten Tätigkeit noch in einer alternativen Tätigkeit aktuell als arbeitsfähig beurteilte (vgl. IV-act. 23-2/2 i.V.m. IV-act. 27-4/10 Ziff.