J. Am 16. November 2017 ersuchte die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin das Verwaltungsgericht, um Aufnahme der B.________ (Pensionskasse) in das Verfahren als Beigeladene. Dem Gesuch wurde mit gerichtlichem Schreiben vom 20. November 2017 entsprochen. Mit Vernehmlassung vom 22. November 2017 beantragte die IV-Stelle, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. Dazu liess die Beschwerdeführerin mit einer Eingabe vom 4. Dezember 2017 Stellung nehmen.