Dagegen liess A.________ am 25. Oktober 2017 fristgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der IV-Stelle vom 28. September 2017 sei aufzuheben und die IV-Stelle sei anzuweisen, der Beschwerdeführerin auch ab 1. Mai 2014 weiterhin die ihr mit Verfügung vom 29. November 2009, bzw. 10. Dezember 2009 zugesprochene Dreiviertelsrente auszubezahlen. 2. Ab 1. Mai 2017 sei der Beschwerdeführerin neu zudem eine ganze IV-Rente zuzusprechen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.