E. Mit Vorbescheid vom 23. Mai 2012 teilte die IV-Stelle mit, dass eine Herabsetzung der bisherigen Dreiviertelsrente auf eine Viertelsrente vorgesehen sei (IV-act. 68). Dagegen liess A.________ am 22. Juni 2012 Einwände erheben (IVact. 70). Daraufhin veranlasste die IV-Stelle eine ergänzende medizinische Abklärung und Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) durch 2 O.________ (Gutachterstelle). Das entsprechende Gutachten wurde am 12. November 2012 erstattet (IV-act. 81).