B. Nach diversen Abklärungen, welche u.a. auch eine Haushaltabklärung vom 20. Juli 2009 umfassen (IV-act. 27), hat die IV-Stelle einen IV-Grad von 65% ermittelt und mit Verfügungen vom 27. November 2009 bzw. 10. Dezember 2009 A.________ mit Wirkung ab 1. Oktober 2008 eine Dreiviertelsrente zugesprochen; der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung wurde verneint (IV-act. 34 u. 35).