10. Der Beschwerdeführer macht sodann geltend, sollte das Gericht zum Schluss kommen, dass sich sein Gesundheitszustand in rentenrelevanter Art und Weise verbessert habe, so sei die Sache an die IV-Stelle zurückzuweisen zur Durchführung von beruflichen Massnahmen, da er im Juni 2016 das 55. Altersjahr überschritten habe.