40 7.4 Zusammenfassend überzeugt die fachärztlich attestierte volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit, weswegen eine Invalidität grundsätzlich auszuschliessen ist. Das E.________-Gutachten hält der Prüfung nach der neuen Rechtsprechung (BGE 141 V 281) stand. Nachdem das Gutachten auch ohne Berücksichtigung der Observationsergebnisse zu überzeugen vermag, erübrigt sich eine Prüfung der Zulässigkeit der Observation.