Die chronische Schmerzstörung sowie die akzentuierte Persönlichkeit wurden im E.________- Gutachten insoweit berücksichtigt, als dem Beschwerdeführer deshalb seine bisherige Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist. In einer angepassten Tätigkeit wurde jedoch aufgrund der Verbesserung seines psychischen Befindens zu Recht von einer 100%-igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen. 40 7.4 Zusammenfassend überzeugt die fachärztlich attestierte volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit, weswegen eine Invalidität grundsätzlich auszuschliessen ist.