Zudem geht er regelmässig im Kosovo in die Ferien und benötigte die letzten zwei Jahre vor der E.________-Begutachtung keine Psychopharmaka mehr. Demgegenüber besteht aufgrund der familiären Situation, insbesondere mit dem seit einem Unfall geistig behinderten Sohn, eine Stressbelastung. Zudem liegen eine bisher weitgehende Therapieresistenz sowie eine ausgeprägte Krankheitsüberzeugung vor. Zudem wird im E.________- Gutachten von einer akzentuierten Persönlichkeit ausgegangen. Die chronische Schmerzstörung sowie die akzentuierte Persönlichkeit wurden im E.________- Gutachten insoweit berücksichtigt, als dem Beschwerdeführer deshalb seine bisherige Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist.