Der Beschwerdeführer teilte dem Teilgutachter sodann selbst mit, dass seine Stimmung nach Beginn seiner Arbeitsunfähigkeit schlecht gewesen sei, weil er sich nicht mehr vollwertig gefühlt habe, da er nicht mehr habe arbeiten können. In dieser Zeit, vor fünf bis sieben Jahren, sei er auch suizidal gewesen (IV-act. 104-54/68). Gegenüber der IV-Stelle führte er beim Gespräch vom 27. November 2013 sodann aus, dass ihm die „Medikamente gegen die Psyche“ helfen würden. Zudem habe er sich mittlerweile an die Schmerzen gewöhnt oder nehme Schmerzmittel (IV-act.