Im Bereich der LWS konnten keine wesentlichen degenerativen Veränderungen gefunden werden (vgl. vorstehende Erw. 3.4). Die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit wurde, wie im E.________- Gutachten, verneint, da diese Tätigkeit mit den degenerativen Veränderungen im Bereich der HWS (und dem Schmerzerleben aufgrund der somatoformen Schmerzstörung) nicht mehr zumutbar war. In einer angepassten Tätigkeit (ohne Überkopfarbeiten, ohne Arbeiten mit fixierter Haltung der HWS) wurde der Beschwerdeführer jedoch aus orthopädischer Sicht als nicht eingeschränkt beurteilt.