Als unge- 34 wöhnlich wurden von den C.________-Gutachtern auch die starken Ausprägungen im Bereich der oberen HWS beurteilt. Die radiomorphologischen Befunde wurden als geeignet erachtet, einen Teil der vom Beschwerdeführer beklagten Schmerzen zu begründen. Im Bereich der LWS konnten keine wesentlichen degenerativen Veränderungen gefunden werden (vgl. vorstehende Erw.