24- 7/35) wurde festgehalten, dass sich beginnende Bandscheibenschäden in Form von mässigen osteodiscären Protrusionen verifizieren liessen, wodurch in C5/6 eine bilaterale, leichtgradige linksseitig betonte foraminale Einengung resultierte. Ein gewisses Mass an C6-Problematik links wurde als vorstellbar erachtet, eine eigentliche Kompression der Nervenwurzel konnte jedoch nicht verifiziert werden (vgl. dazu den Röntgenbericht vom 22.2.2016, vorstehende Erw. 5.5). Als unge- 34 wöhnlich wurden von den C.________-Gutachtern auch die starken Ausprägungen im Bereich der oberen HWS beurteilt.