Auch die Beweglichkeit der LWS und des Rumpfes sei mit einem mit 22 cm erreichbaren FBA nur mässiggradig eingeschränkt. Auch verfüge der Beschwerdeführer über eine suffiziente muskuläre Stützung und Führung. Röntgenologisch seien im Abschnitt der LWS nur leichtgradige degenerative Veränderungen im Sinne von angedeuteten ventralen Spondylosen der oberen lumbalen Segmente sowie lumbosakral beschrieben worden. Eine Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als Schweisser wurde weiterhin verneint. Eine angepasste Tätigkeit (rückenadaptierte, den Abschnitt der HWS statisch schonende, leichte Arbeiten;