7.3.2 Aus internistischer Sicht seien lediglich die Refluxösophagitis Grad I bei axialer Hiatushernie, die nicht erosive Helicobacter Gastritis und die nicht erosive Bulbitis duodeni sowie eine chronische Bronchitis erwähnenswert. Diese Erkrankungen würden jedoch leitliniengerecht therapiert und führten nicht zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Aus internistischer Sicht bestehe demnach eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit (IV-act. 104-66/68). Auch diese Beurteilung ist nachvollziehbar und schlüssig. Die Observationsergebnisse wurden dafür nicht berücksichtigt bzw. waren irrelevant. Auch dieses Teilgutachten ist vorliegend nicht zu beanstanden.