Im Zusammenhang mit den Rückenschmerzen hätten bei der Untersuchung weder im Bereich der Halswirbelsäule noch der Lendenwirbelsäule Hinweise für ein radikuläres Syndrom gefunden werden können. Eine somatoforme Störung könne von neurologischer Seite her bei weiterhin normalen Befunden nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Zusammenfassend bestehen aus neurologischer Sicht keine Hinweise für eine Krankschreibung (IVact. 104-48f./68). Diese Beurteilung ist nachvollziehbar, begründet und schlüssig, wobei die Observationsergebnisse lediglich am Schluss kurz zum Vergleich erwähnt wurden, für die Beurteilung jedoch nicht massgebend waren.