7.2 Aus der Meldung zur Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch (BVM) ergibt sich, dass die IV-Stelle am 21. November 2012 einen Hinweis erhalten habe, wonach der Beschwerdeführer ca. 30 Stunden pro Woche bei AR.________in ________ arbeiten soll (IV-act. 89-7/12). Des Weiteren hätten Anhaltspunkte bestanden, dass sich der Beschwerdeführer oft im Kosovo aufgehalten habe. Diese Hinweise bzw. Anhaltspunkte widersprächen Stellungnahmen des Beschwerdeführers gegenüber der IV-Stelle, wonach er nicht so lange sitzen könne.