Streitig und nachfolgend zu prüfen ist, ob in angepasster Tätigkeit weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% (wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht) oder eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit (gemäss IV-Verfügung) vorliegt. 7.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, dass das E.________-Gutachten vom 24. Juni 2015 auf dem illegal erworbenen Observationsmaterial vom September/ Oktober 2014 beruhe, weshalb es zusammen mit den übrigen Akten, die einen Bezug zur unzulässigen Observation oder zu den darin enthaltenen Daten haben, aus den Akten zu entfernen sei.