Eine Verständigung mit ihm sei zwar möglich, eine vertiefte und detaillierte Exploration durch die eingeschränkten Deutschkenntnisse jedoch erschwert. Eine Einschätzung einer möglichen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit lasse sich nach fast acht Jahren ohne Erwerbsarbeit zum aktuellen Zeitpunkt nicht beurteilen. Ein entsprechender Arbeitsversuch in einem geschützten Rahmen sei hierfür notwendig. Der Beschwerdeführer habe eine antidepressive Medikation erhalten mit dem Ziel, ihn etwas zu stabilisieren, die innere Distanznahmen zu unterstützen und die Schlafqualität zu verbessern (IV-act. 123-18f./19).